Aus- und Weiterbildungen
Mindestalter 21 Jahre
- Ausbildung in einem Bewegungsberuf:
- Fitness Instruktor/-in mit eidg. Fachausweis;
- Fachfrau/Fachmann, Spezialist/-in oder Expert/-in Bewegungs- und Gesundheitsförderung mit eidg. Fähigkeitszeugnis
- Dipl. Bewegungspädagogin HF / Dipl. Bewegungspädagoge HF
- Bachelor of Science im Bereich Sport- und Bewegungswissenschaften oder Physiotherapie
250 Stunden (31 Tage) Ausbildung mit Präsenzunterricht im Bewegungs- und Gesundheitssektor bei einer oder mehrerer durch den SPTV anerkannten Ausbildungsstätte (Nachweis durch Diplom).
Pro nachweisbarem Jahr als selbständiger oder angestellter Personaltrainier, können 30 Stunden angerechnet werden, sofern das Arbeitspensum während dieser Zeit mind. 50% betrug. Dies ist mittels AHV/IV-Anmeldung/Bescheinigung oder Arbeitsbescheinigung des Fitnesscenters zu belegen.
Folgende Dokumente und Nachweise sind einzureichen
Selbständiger Personal Trainer
- Lebenslauf mit Foto;
- Visitenkarte, wenn vorhanden;
- Website, sollte wenn möglich vorhanden sein;
- Personal Trainer – Kundenvertrag;
- AGB;
- Anamnesebogen, Beispiel Anamnesebogen;
- Unfallversicherung;
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 3 Millionen Franken;
- AHV/IV-Anmeldung;
- Nachweis, dass in den letzten zwei Jahren ein BLS/AED-Kurs oder BLS/AED Refresher absolviert wurde.
Angestellter Personal Trainer
- Lebenslauf mit Foto;
- Visitenkarte;
- Anamnesebogen des Fitnesscenters;
- Personal Trainer – Kundenvertrag des Centers inkl. AGBs;
- Nachweis, dass in den letzten zwei Jahren ein BLS/AED-Kurs oder BLS/AED Refresher absolviert wurde
Weitere Anforderungen an Sie
Soziale Kompetenz
Einfühlungsvermögen, Ehrlichkeit, Flexibilität, Seriosität, Diskretion, gute Umgangsformen, gesunde Lebenseinstellung und eine positive Ausstrahlung.
Praxiserfahrung
Mind. 1 Jahr nachweisbare Berufserfahrung von durchschnittlich mind. 50% als Fitness-, Group Fitness oder Personal Trainer. Bei gleichwertiger Ausbildung im Ausland oder im Zweifelsfalle entscheidet der Vorstand über die Aufnahme als Verbandsmitglied.
Praxiserfahrung
Die Aktivmitglieder des Verbands sind verpflichtet, regelmässige Fortbildungen von mind. 2 Tagen pro Jahr in einem berufsrelevanten Bereich zu besuchen. Der Entscheid darüber, welche Weiterbildungen anerkannt werden liegt beim SPTV.